True Passion Remixx 65g Base

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True Passion Remixx 65g Base - Co Crush True Passion Remixx 65g Base - Co Crush
65g (213,85 € / 1000g)
13,90 €
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True Passion Remixx 65g Base - Co Crush
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True Passion Remixx Base: Weniger Verpackung, mehr Genuss

Als Lösung für umweltbewusste Raucher präsentiert True Passion einige seiner Sorten als Dry Base Tabak. Indem Glycerin in der Herstellung weggelassen wird, entsteht kein klassischer Wasserpfeifentabak, was größere Packungen ermöglicht. Jede Dose True Passion Remixx Base enthält 65 Gramm voraromatisierten Pfeifentabak.

Um den Tabak rauchfertig zu machen, muss 110ml pflanzliches Glycerin hinzugefügt werden. Dies erfordert jedoch eine Nachversteuerung beim deutschen Zoll, was mit Bürokratie verbunden ist. Für diejenigen, die ihren Tabak in größeren Mengen bevorzugen, ist dies derzeit die einzige legale Option.

True Passion Remixx Base: Vielfalt in 65g Dosen

Zum Start sind neun Geschmacksrichtungen verfügbar, darunter der beliebte Okolom mit Zitrone, Holunder und Ingwer. Für Traubenfans gibt es Vaja Blue, eine Kombination aus Traube und Blaubeere. Peami, ein süßer und erfrischender Pfirsich, ist ideal für Liebhaber kühlerer Aromen.

True Passion Remixx - Shisha Tabak Sorten und Geschmacksrichtungen

NameGeschmack
Artic Line Limette, Ice
Blue X Blaubeere
Cinderella Mango, Honigmelone, Maracuja, Wassermelone
Double App Doppelapfel
Grand Fusion Minze, Traube
Le Chill Minze, Zitrone
Okolom Limette, Holunder, Limonade
Okolom CB10 Limette, Holunder, Limonade, Cranberry
Okolom JoJo Limette, Holunder, Johannisbeere, Ingwer
Redi Beerenmix, Ice
Ringle Rangle Limette, Grapefruit, Maracuja
Vaja Blue Minze, Menthol, Blaubeere
Vampire Nights Grapefruit, Blutorange
Wame Wassermelone
Water Twist Wassermelone, Ice
Zuuu Wild Waldfrüchte

Rechtliche Hinweise

 

Die Selbstmischung von Pfeifentabak und Glycerin (99,5%) durch Endverbraucher gilt als unerlaubte Herstellung von Wasserpfeifentabak nach § 6 TabStG, was eine Steuerschuld nach § 15 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 TabStG auslöst. Die betroffene Person muss gemäß § 17 Abs. 3 TabStG umgehend eine Steuererklärung abgeben. Weitere Informationen und das notwendige Formular finden Sie unter:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=1625

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